Nach kompetenter Bewertung durch unser erfahrenes Personal erhalten sie sofort den möglichen Kreditbetrag in bar und ohne Vorabkosten ausgezahlt. Grundsätzlich erfordert das lediglich die Vorlage eines gültigen amtlichen Ausweises. Ihre Daten unterliegen bei uns dem Datenschutz und sämtliche Auskünfte werden lediglich an Sie persönlich erteilt. Ein Gehaltsnachweis o.ä. sowie die Angabe des Verwendungszwecks nicht erforderlich , da nur der hinterlassene Pfandgegenstand für uns als Sicherheit zählt
Sie bleiben während der gesamten Beleihungszeit Eigentümer der Gegenstände und können diese jederzeit innerhalb der Laufzeit von 4 Monaten während der Geschäftszeiten auslösen.
Beliehen werden können : (unter Vorbehalt individueller Entscheidungen)
| !! NICHT !! beliehen werden können:
|
..weitere Gegenstände auf Anfrage! | |
Die Kosten...
|
sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Darlehensbetrag.
So werden z.B. für den Darlehensbetrag von 100,-€ monatlich 3,50€ (1% Zinsen; 2,50€ Gebühren) berechnet.
iuhö
Beispiel:
Auslösung innerhalb von einem Monat: 100,-€ + 3,50€ = 103,50€
Auslösung innerhalb von zwei Monaten: 100,-€ + 7,00€ = 107,--€
gj
Die Auslösung Ihrer Pfandgegenstände ist jederzeit während der Geschäftszeiten möglich. Nach Rückzahlung des Darlehens, sowie der angefallen Zinsen und Gebühren erhalten Sie ihr Pfand umgehend zurück. Weitere Kosten fallen nicht an.
Nach Ende der regulären Laufzeit von 4 Monaten besteht die Möglichkeit den Vertrag zu erneuern.Dazu bezahlen Sie lediglich die angefallenen Zinsen und Gebühren und erhalten einen neuen Vertrag, der Ihnen wieder eine Frist von 4 Monaten gewährt. Dies ist grundsätzlich beliebig oft möglich. (technische Geräte ausgenommen)
Ferner können sie den Darlehensbetrag auch schrittweise abtragen. Der Abtragungsbetrag ist von Ihnen flexibel und spontan wählbar und wird sofort nach Bezahlung der bis zum Abtragungszeitpunkt angefallenen Kosten von Ihrem Darlehen abgerechnet. Damit sinken auch umgehend die Kosten für das Darlehen.
Wird das Pfand nach abgelaufener Frist nicht verlängert oder ausgelöst, sind wir verpflichtet, es öffentlich zu versteigern. Dies geschieht, ohne Sie mit Mahnungen oder Zahlungsaufforderungen zu belästigen. Auch hier gilt weiter der Schutz Ihrer Daten.
Trotzdem sind wir bestrebt, Ihnen und uns das Pfand zu erhalten, sofern sie dies wünschen. In diesem Fall versuchen wir gerne im Rahmen unserer Möglichkeiten eine Lösung zu finden.
Sprechen Sie uns ggf. an.